Verpflichtungen für den Arbeitgeber und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei persönlichen Angelegenheiten

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Führung und Personal – Sonstiges, Note: 1,7, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Mitbestimmungsgedankens ist historisch gewachsen und spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung der letzten anderthalb Jahrhunderte wider. Der Kerngedanke der Mitbestimmung geht auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit der beginnenden Epoche der Industrialisierung, die für die Einführung und Verbreitung industriell-mechanischer Formen der Herstellung und des Vertriebes von Waren und Dienstleistungen stand, kam es in steigendem Maße zu Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft, Einfluss auf die innerbetrieblichen Entscheidungsprozesse ausüben zu können. Anfänglich taten sich jedoch Unternehmer…

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Führung und Personal – Sonstiges, Note: 1,7, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Mitbestimmungsgedankens ist historisch gewachsen und spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung der letzten anderthalb Jahrhunderte wider. Der Kerngedanke der Mitbestimmung geht auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit der beginnenden Epoche der Industrialisierung, die für die Einführung und Verbreitung industriell-mechanischer Formen der Herstellung und des Vertriebes von Waren und Dienstleistungen stand, kam es in steigendem Maße zu Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft, Einfluss auf die innerbetrieblichen Entscheidungsprozesse ausüben zu können. Anfänglich taten sich jedoch Unternehmer wie Arbeitnehmer recht schwer damit, gemeinsame Formen und Wege einer betrieblichen Mitbestimmung zu entwerfen, insbesondere deshalb, weil die Mehrheit der Arbeitgeber auf der ungeteilten Autoritätsausübung in ihren Unternehmen bestanden, sei es aus patriarchalischer oder aus absolutistischer Gesinnung. Selbst Gewerkschaften und Sozialdemokraten lehnten die Vorläufer des Betriebsrates, die freiwilligen Arbeiterausschüsse, die im späten Kaiserreich gesetzlich legitimiert wurden, zunächst ab. Die erste gesetzliche Regelung zur Mitbestimmung in Deutschland datiert auf das Jahr 1891. Eine Novelle zur Gewerbeordnung, das sogenannte \